Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental

Gemeinsam mehr möglich machen.Der Schulverein GuGs im Quellental e.V.

Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer mit Projekten und Mitteln, die über das Schulbudget hinausgehen – damit die GuGs ein Ort bleibt, an dem alle gern lernen.

Sitzbänke im Schulgarten
Schulgelände · Aktuell

Sitzmöbel im Schulgarten

Neue robuste Picknicktische für den Schulgarten – ein Ort zum Pausieren, Lernen und Zusammensein.

Sofa im Freizeitraum
Ausstattung · Aktuell

Gemütliche Ecke im Freizeitraum

Sofas und Sessel für den Freizeitraum – damit Schülerinnen und Schüler in der Pause wirklich zur Ruhe kommen können.

Mofa AG
Verkehrserziehung · Früheres Projekt

Mofa AG – Sicher unterwegs

Theorie und Praxis für den Straßenverkehr: In der Mofa AG lernen Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll zu fahren.

Schulgemeinschaft
Gemeinschaft

Ein Schulverein für alle

Ob Lichtanlage für die Aula, Abenteuersport-Tage oder neue Trainingsgeräte – der Schulverein GuGs macht möglich, was das Schulbudget allein nicht leisten kann.

Pepe Berndt mit Praktikums-Zertifikat beim Young Sound Festival
Festival · Juni 2026

Erster Praktikant beim Young Sound Festival

Pepe Berndt war der erste Praktikant im Rahmen des Young Sound Festivals 2026 – hier präsentiert er stolz sein Zertifikat. Möglich wurde dies durch Schule, Verein und engagierte Menschen wie „Kasi" Saim Kadir Cetinkaya (Jugendzentrum Komet) und Bastian Gebhardt (GuGs).

Aktuelle Projekte & Aktivitäten

In unserer Jahreshauptversammlung entscheiden wir gemeinsam über Förderungen. Jede Lehrkraft und jede Schülerin bzw. jeder Schüler kann einen Antrag stellen.

Young Sound Festival – Band auf der BühneYoung Sound Festival – Schüler mit MaskottchenYoung Sound Festival – GuGs-StandYoung Sound Festival – GuGs-Rollup
🎸 JUNI 2026

Young Sound Festival 2026

Ein voller Erfolg bei großer Hitze! Der Schulverein GuGs hat das Young Sound Festival am Komet in Pinneberg gefördert und war mit Bannern, Flyern und einer Baumklettern-Aktion, durchgeführt von der Schulsozialarbeit in Kooperation mit dem Schulverein neben dem Festivalgelände präsent.

Das Festival selbst bot eine super familiäre Atmosphäre: Kinderschminken, ein Glücksrad, Merchandising-Stände, Nürnberger Würstchen und andere Spezilitäten, Eis, Kaffee und Kaltgetränke – für jeden war etwas dabei. Die Veranstalter hatten trotz der Hitze ein perfekt funktionierendes Kühlkonzept für die Besucher.

🏴‍☠️ Arrr! Auch die Piratenklasse der GuGs (1a) von Herrn Gebhardt hatte ihren großen Auftritt auf der Bühne – und die Kids haben performed wie echte Freibeuter. Alles lief perfekt! Als Krönung gab es anschließend sogar noch ein exklusives Meet & Greet mit den Headlinern Heavysaurus 🦖❤️

🎥 Festivalstimmung

🎥 Impressionen vom Tag

Pepe Berndt mit Praktikums-Zertifikat

🎓 Erster Praktikant beim Young Sound Festival

Auf dem Foto zu sehen ist Pepe Berndt, der als erster Praktikant im Rahmen des Young Sound Festivals 2026 mitgewirkt hat – und dabei sichtlich stolz sein Zertifikat präsentiert. Möglich wurde diese besondere Erfahrung durch das Zusammenspiel von Schule, Schulverein und sozial engagierten Menschen: Allen voran „Kasi" Saim Kadir Cetinkaya vom Jugendzentrum Komet und Bastian Gebhardt, Grundschullehrer an der GuGs, sowie viele weitere Helferinnen und Helfer, die solche Erfahrungen für Schülerinnen, Schüler und andere Kinder erst möglich machen.

Festival · Juni 2026 · Komet Pinneberg
Sitzbänke

Sitzmöbel im Schulgarten

Picknicktische und Bänke für Schulgarten, Freizeitbereich und Flex – ein Ort zum Ausruhen und Zusammensein.

Schulgelände · Aktuell
Sitzbänke vor dem Freizeitraum

Sitzbänke vor dem Freizeitraum

Massive Holzbänke und -tische vor dem Schulgebäude – ein weiterer gemütlicher Außenbereich, gefördert durch den Schulverein.

Schulgelände · Gefördert
Freizeitraum

Freizeitraum – Sofa-Ecke

Gemütliche Sitzmöbel für den Freizeitraum: Sofas und Sessel als Rückzugsort für entspannte Pausen.

Ausstattung · Aktuell
Mofa AG

Mofa AG & Verkehrssicherheit

Theorie und Praxis für sicheres Fahren – die Mofa AG ermöglicht erste Fahrerfahrungen auf dem Schulgelände.

Verkehrserziehung · Früheres Projekt
Lichtanlage Aula

Lichtanlage Aula

Moderne Beleuchtungstechnik für die Aula – damit Aufführungen und Kulturabende in bestem Licht strahlen.

Ausstattung · Aktuell
Trainingsraum & Insel

Trainingsraum & Insel

Einrichtung und Bestückung des Trainingsraums – für Talentförderung und Schulsport aller Leistungsstufen.

Sport · Aktuell
Abenteuersport KistenkletternAbenteuersport AbseilenAbenteuersport Kletterrahmen

Abenteuersport in der Sporthalle

Kistenklettern, Seilparcours und Teamherausforderungen in der eigenen Sporthalle – Abenteuer direkt vor Ort.

Erlebnis · Aktuell
Abenteuersport-Fahrt Allgäu

Abenteuersport-Fahrt ins Allgäu

Mehrtägige Abenteuersport-Fahrt ins Allgäu – Klettern am Berg, Teamgeist und unvergessliche Erlebnisse.

🏠 Unterkunft 2026:Gruppenhaus Schlößle, Hirschegg/Kleinwalsertal
Erlebnis · Aktuell
Zoo-Tage – Elefant im Zoo

Zoo-Tage & Ernährungsführerschein

Zoo-Tage der 3. Klassen und der Ernährungsführerschein in der Grundschule – wir fördern Entdeckergeist.

Grundschule · Fortlaufend
Tischkicker im Aufenthaltsraum Grundschule

Tischkicker – Grundschul-Aufenthaltsraum

Ein Tischkicker für den Aufenthaltsraum des Grundschulbereichs – Spaß und Gemeinschaft in der Pause.

Freizeitraum · Gefördert
31. Stadtwerke-Lauf Pinneberg

Stadtwerkelauf & Kanguru

Stadtwerke Südholstein

Der Schulverein unterstützt die Teilnahme am 31. Stadtwerke-Lauf in Pinneberg sowie den Kanguru-Mathematikwettbewerb.

Wettbewerbe · Fortlaufend
Slackline in der Sporthalle

Slackline

Eine Slackline für das Schulgelände – Balance, Konzentration und Spaß für alle Jahrgänge in der Pause und im Sportunterricht.

Schulgelände · Gefördert
Riesen-Jenga 1Riesen-Jenga 2

Riesen-Jenga

Das Riesen-Jenga-Geschicklichkeitsspiel begeistert Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen – Teamgeist, Geduld und Spannung garantiert.

Freizeitraum · Gefördert

Der Verein hinter der Schule

Der Schulverein GuGs im Quellental e.V. ist der gemeinnützige Förderverein der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental. Wir sind Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie engagierte Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Jede Schule hat Wünsche, die der Schulträger nicht erfüllt. Der Schulverein finanziert solche Anschaffungen und Projekte ganz oder teilweise – aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Einnahmen aus Schulveranstaltungen.

Je mehr Mitglieder wir haben, desto höher sind nicht nur unsere Einnahmen, sondern auch die Spendenbereitschaft Dritter. Jedes Kind profitiert!

Jetzt Mitglied werden
Marvin Giordan
Marvin Giordan
1. Vorsitzender
Martina Langer
Martina Langer
Stellv. Vorsitzende
👤
Norman Noack
Kassenwart
👤
Nina Martens
Schriftführerin
👤
Anton Klein
Verbindungslehrer
15+
geförderte Projekte
e.V.
Gemeinnütziger Verein
100%
für die Schulgemeinschaft
5
Vorstandsmitglieder

Jetzt Mitglied werden und die Projekte für die Kids unterstützen

Alle wichtigen Informationen zum Schulverein, zur Mitgliedschaft und zu unseren Projekten auf einen Blick – als Flyer zum Herunterladen und Weitergeben.

⬇ Flyer herunterladen

Was Sie im Flyer finden

Unser aktueller Vereinsflyer enthält alle wesentlichen Informationen rund um den Schulverein GuGs – ideal zum Ausdrucken und Weitergeben an andere Eltern.

  • Wozu ist ein Schulverein da?
  • Was bezuschusst der Schulverein?
  • Wie funktioniert die Mitgliedschaft?
  • Kontaktdaten & Vorstand
  • Beitrittserklärung zum Ausdrucken
  • Spendenkonto & Online-Unterstützung
Direkt online anmelden →

Auch online einkaufen und spenden

Über schulengel.de und gooding.de können Sie die GuGs beim alltäglichen Online-Einkauf unterstützen – ohne Mehrkosten für Sie.

Jetzt Mitglied werden

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zur Bestätigung. Der Mindestbeitrag beträgt 12 € pro Jahr und wird im November per Lastschrift eingezogen.

✅ Anmeldung eingegangen!

Vielen Dank! Wir melden uns per E-Mail zur Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft beim Schulverein GuGs im Quellental e.V.

Ich bin …
Persönliche Daten
Jahresbeitrag
12 €
Mindestbeitrag
18 €
Standard
24 €
Unterstützer
Eigener
Betrag
SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den Verein „Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.", Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Betrag wird jährlich im November (bzw. bei Eintritt) eingezogen.

Einwilligung

* Pflichtfelder · Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.

Ihre Vorteile als Mitglied

  • Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung
  • Mitsprache bei Projektentscheidungen
  • Newsletter & Einblick in Vereinsaktivitäten
  • Direkte Unterstützung der Schulgemeinschaft
  • Steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung
  • Austritt zum Ende des Schuljahres möglich

Anmeldung teilen

QR-Code scannen und das Anmeldeformular direkt auf dem Smartphone öffnen – ideal zum Weitergeben an andere Eltern.

schulverein-gugs-im-quellental.de/#anmeldung

💳 Spendenkonto

DE51 2305 1030 0015 0940 22

BIC: NOLADE21SHO
Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Schreiben Sie uns an vorstand@schulverein-gugs-im-quellental.de oder sprechen Sie uns im Schulsekretariat an.

So funktioniert die Mitgliedschaft

In drei Schritten sind Sie dabei.

01

Formular ausfüllen

Online-Formular ausfüllen oder den QR-Code scannen – dauert weniger als 2 Minuten.

02

Bestätigung erhalten

Wir bestätigen Ihre Mitgliedschaft per E-Mail. Der Beitrag wird im November per Lastschrift eingezogen.

03

Mitgestalten!

Stimmen Sie bei der Jahreshauptversammlung mit und helfen Sie, die Schule zu gestalten.

📋 Förderantrag

Lehrkräfte und Eltern können hier einen Zuschuss, eine Erstattung oder Finanzierung durch den Schulverein beantragen. Das Formular kann direkt ausgefüllt, als PDF gespeichert und an den Vorstand geschickt werden.

⬇ Leeres Formular herunterladen
An den Schulverein
Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.
Richard-Köhn-Straße 75 · 25421 Pinneberg

Antrag auf Zuschuss / Erstattung / Finanzierung

Ich erbitte:

Der Antrag wird an vorstand@schulverein-gugs-im-quellental.de gesendet.
Alternativ: ausgedruckt ins Schulsekretariat oder in den Briefkasten des Vorstands.

Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V. · Richard-Köhn-Str. 75 · 25421 Pinneberg
Sparkasse Südholstein · IBAN DE51 2305 3030 0015 0940 22 · BIC NOLADE21SHO
Vorsitzender: Marvin Giordan · Stellvertreterin: Martina Langer · Kassenwart: Norman Noack · Schriftführerin: Nina Martens

Kontakt

Schulverein GuGs im Quellental e.V.

Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental


✉️ vorstand@schulverein-gugs-im-quellental.de


Vorstand:

Marvin Giordan (1. Vorsitzender)

Martina Langer (Stellv. Vorsitzende)

Norman Noack (Kassenwart)

Nina Martens (Schriftführerin)

Anton Klein (Verbindungslehrer)


Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.

Impressum / Satzung

Angaben gemäß § 5 TMG

Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.
(Schulverein GuGs im Quellental)

Schule im Quellental
Kiel, Schleswig-Holstein

Eingetragen im Vereinsregister
Amtsgericht Kiel

✉️ vorstand@schulverein-gugs-im-quellental.de

Vorstand

Marvin Giordan1. Vorsitzender
Martina LangerStellv. Vorsitzende
Norman NoackKassenwart
Nina MartensSchriftführerin
Anton KleinVerbindungslehrer

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 18 Abs. 2 MStV:
Marvin Giordan (Anschrift wie oben)


Website erstellt von:
Marvin Giordan, 2025

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Urheberrecht
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📄 Vereinssatzung

Satzung der „Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.“

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen: „Freunde der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental e.V.“. Er hat seinen Sitz in Pinneberg. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen worden.

§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung durch Beschaffung von Mitteln zur materiellen Unterstützung der schulischen Aufgaben des GUGS in Pinneberg.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuschüsse zu Klassenfahrten, Projektwochen, Schulfesten und Theateraufführungen, sowie durch Anschaffungen für die Schule, die aus deren Haushaltsmitteln nicht bestritten werden können.

Leistungen, für die der Schulträger aufzukommen hat, dürfen vom Verein nicht übernommen werden.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.

§ 3 Mitgliedschaft
Dem Verein gehören an: a. ordentliche Mitglieder, b. Ehrenmitglieder.

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb sechs Wochen. Im Falle der Ablehnung hat der Abgelehnte das Recht, eine Entscheidung der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu fordern, die mit einfacher Stimmenmehrheit dann endgültig über den Antrag entscheidet.

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein oder die Schule besondere Verdienste erworben hat. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist auf 10 beschränkt.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft
a. durch Austritt – er ist jeweils am Ende eines Schuljahres möglich
b. durch Ausschluss – aus wichtigem Grunde, durch die Mitgliederversammlung
c. durch Tod des Mitgliedes
d. automatisch mit dem Abgang des Kindes von der Schule, es sei denn das Mitglied erklärt ausdrücklich seinen Verbleib im Verein – dann muss es die Mitgliedschaft anschließend selbst kündigen
e. Streichung der Mitgliedschaft durch Vorstandsbeschluss bei Zahlungsverzug trotz Aufforderung

§ 5 Pflichten der Mitglieder
a. die Satzung sowie Beschlüsse des Vereins zu beachten
b. den Verein bei der Durchführung seiner Zwecke zu unterstützen
c. die Mindestbeiträge bzw. selbst festgesetzten Beiträge zu zahlen

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind: a. die Mitgliederversammlung, b. der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung
Aufgaben: Wahl des Vorstandes; Beschlussfassung über die Satzung und ihre Änderung; Entlastungserteilung für den Vorstand; Festsetzung der Mindestmitgliederbeiträge; Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung; Ernennung von Ehrenmitgliedern; Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich beantragen; die Einberufung hat dann innerhalb von vier Wochen zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit. Stimmberechtigt sind Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus: a. Vorsitzendem, b. Stellvertreter, c. Kassenwart, d. Schriftführer, e. Verbindungslehrer. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen und ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Die Vorstandsmitglieder a.–d. werden von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre gewählt. Das Mitglied unter e. wird vom Lehrkörper der GUGS benannt und von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre bestätigt.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss; der Verbindungslehrer ist nicht vertretungsberechtigt. Diese beiden bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB.

Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen von Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende des Elternbeirates und die SV der GUGS können mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen teilnehmen.

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann sein Amt nicht ausführen, wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung per Vorstandsbeschluss ein anderes Mitglied betraut. Mit Zweidrittelmehrheit kann die Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus besonderen Gründen abberufen.

Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Ausführung der Beschlüsse obliegt dem Vorstand. Vor Beschlussfassung ist die Schulleitung zu hören.

§ 9 Beiträge
Der Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Juristische Personen zahlen Beiträge nach Vereinbarung mit dem Vorstand. Die Höhe von Beiträgen und Spenden wird auf Wunsch vertraulich behandelt. Der Jahresbeitrag wird von den Klassenlehrern bar eingesammelt. Beiträge juristischer Personen und Spenden sind spesenfrei auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 10 Beschlüsse
Soweit die Satzung nichts anderes regelt, werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Über Sitzungen und Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 11 Kassenprüfung
Die Kassenbücher und finanziellen Verhältnisse werden jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Vertreter geprüft; über das Ergebnis ist zu berichten.

§ 12 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, Wegfall seines bisherigen Zwecks oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg, zu Händen ihres Schulträgers, zur Förderung der Schule und ihrer Schüler.

§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem 05.12.1994 in Kraft. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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